Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist die wichtigste und bahnbrechendste Änderung für den europäischen E-Commerce und die Fulfillment-Branche seit vielen Jahrzehnten. Die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Verordnungen werden schrittweise in Kraft treten, doch große Logistikunternehmen müssen sich bereits heute auf diese Veränderungen vorbereiten. Was sagt das neue, restriktive Gesetz zu Standard-Füllern für Kurierpakete?
1. Minimierung des „Leerraums“ in der Sendung (maximal 50 % – ab 2030)
Kunst. Mit Art. 24 der PPWR-Verordnung wird ein maximaler Leerraumanteil von 50 % für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen eingeführt. Diese Anforderung gilt ab dem 1. Januar 2030 (oder drei Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführungsrechtsakte der Kommission, deren Methodik bis zum 12. Februar 2028 entwickelt werden muss) vollständig. Die Verordnung selbst ist seit dem 12. August 2026 in Kraft und seit diesem Datum gilt auch der Grundsatz der Verpackungsminimierung.
Wichtig: Der Indikator zählt das Volumen, nicht das Material. Sowohl Kunststoffkissen als auch Papierfüller zählen gleichermaßen zum Leerraum. Die 50 %-Grenze wird daher in erster Linie durch die Auswahl entsprechend kleinerer Kartons (richtiges Sizing) und nicht durch einen einfachen Austausch des Füllmaterials erreicht. Wo jedoch eine Polsterung erforderlich bleibt, bietet Papier einen echten Vorteil, wenn es um eine weitere PPWR-Anforderung geht – die Recyclingfähigkeit (siehe unten).
2. Vollständiges Recycling in einem nahtlosen Strom
Das übergeordnete Ziel derPPWR-Verordnung besteht darin, verwirrten Endverbrauchern die Sortierung von Abfällen zu erleichtern. Bedenken wir: Wenn Sie dem Kunden Waren in einem hochwertigen Karton (Karton) schicken, aber als Füllmaterial Kunststoff-Airbags (LDPE) verwenden und diese mit Acrylklebeband mit starkem Kleber abdecken, zwingen Sie den Endkunden dazu, diesen Müll manuell und mühsam zu trennen. Papier kommt in die blaue Tonne und Folie kommt in die gelbe.
Die Umstellung auf Monomaterialverpackungen, also die Verwendung ausschließlich zertifizierter Papierfüllstoffe, bedeutet eine deutliche Optimierung: Der Kunde wirft den gesamten Karton einfach in einem Zug in den Altpapiercontainer. Diese Art der 100 % materialkonsistenten Verpackung wird letztendlich mit deutlich niedrigeren Gebührensätzen für die erweiterte Herstellerverantwortung (ROP) belohnt.
3. Reduzierung von Einwegplastik (SUP)
Obwohl die PPWR-Verordnung nicht jede einzelne Polymerfolie von Anfang an verbietet, verlangt sie von den Mitgliedsstaaten sehr stark und strikt, den Einsatz von Einwegkunststoffen (SUP – Single Use Plastics) drastisch zu reduzieren, wo immer „es weithin verfügbare, marktfreundliche und technologische Alternativen gibt“. Zerkleinertes und geformtes Kraftpapier sowie die beliebten Papierspäne haben sich seit vielen Jahren durchgesetzt.
Was sollten Sie als Ladenbesitzer heute tun?
Wir empfehlen Ihnen, ein internes Lageraudit durchzuführen. Berechnen Sie, wie viele Kilogramm Plastik Sie jährlich zur Sicherung von Kurierkartons verbrauchen. Dann überlegen Sie, die richtige Größe der Kartons auszuwählen (Right-Sizing) und testen Siedie Papierspäne. Testen Sie die Späne auf leichten und empfindlichen Produkten (z. B. kleine Keramik) und die Schneider mit starkem 90g/m2-Papier für schwere Einzelhandelsbestellungen. Indem Sie rechtzeitig reagieren, vermeiden Sie Komplikationen, wenn die vollständigen PPWR-Standards in Kraft treten.

