Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Gilt unmittelbar in allen EU-Staaten. Allgemeine Grundsätze ab 12. August 2026; Art. 24 führt ab 1. Januar 2030 eine 50%-Leerraum-Begrenzung für E-Commerce-Verpackungen ein. Fördert stark recycelbare Monomaterialien wie Papier.
Die Gesamtheit der Kundenerfahrungen beim ersten physischen Kontakt und beim Auspacken eines Pakets. Kartonqualität, Füllmaterial und Duft entscheiden über das Premium-Markenimage (besonders auf Instagram/TikTok).
Sehr dichter, homogener und glatter Typ dicken Papiers mit hohem Flächengewicht. Wird als Paletteneinlagen und zur Möbelumhüllung verwendet. Im Gegensatz zu Wellpappe hat sie keine Hohlräume im Querschnitt.
Rechtlicher Indikator für den Leerraum in E-Commerce-Paketen (Art. 24 PPWR). Misst die Differenz zwischen dem Verpackungsvolumen und dem Volumen des verpackten Produkts. Grenzwert von 50% gilt ab 1. Januar 2030.
Umweltfreundliches Band aus mit Glasfaser verstärktem Papier und Stärkekleber. Nach Befeuchten mit Wasser verbindet es sich sofort dauerhaft mit der Faserstruktur des Kartons.